Begriff aus dem Aufsichtsrecht, wonach ein Unternehmen jede Ad-hoc-publizitätspflichtige Tatsache unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen und zu veröffentlichen hat.
- Siehe Ad-hoc-Mitteilung.
- Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 30 f.