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Veröffentlichung, unverzügliche (disclou

Bedeutung des Finanzbegriffs

Begriff aus dem Aufsichtsrecht, wonach ein Unternehmen jede Ad-hoc-publizitätspflichtige Tatsache unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen und zu veröffentlichen hat.

- Siehe Ad-hoc-Mitteilung.

- Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 30 f.

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