Eigens errichtete Firma, die Risiken von Erst
- oder Rückversicherern übernimmt, ohne selbst Versicherung zu sein. Zweckgesellschaften sichern Schadenrisiken vollständig über die Begebung von Schuldtiteln oder auf anderem Wege ab.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 79 f. (Aufsichtsrechtliches).