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Versicherungs-Zweckgesellschaft (insuran

Bedeutung des Finanzbegriffs

Eigens errichtete Firma, die Risiken von Erst

- oder Rückversicherern übernimmt, ohne selbst Versicherung zu sein. Zweckgesellschaften sichern Schadenrisiken vollständig über die Begebung von Schuldtiteln oder auf anderem Wege ab.

- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 79 f. (Aufsichtsrechtliches).

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