Wenn nicht anders definiert der Anteil an eingelegtem Geld, den ein Gläubiger bei Konkurs eines Unternehmens erhält. Im besonderen bei Le-veraged Buy-outs gesagt, bei denen vor
- und nachrangige Darlehn mit jeweils unterschiedlichem Risiko zum Einsatz kommen.
- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 16 f. (Aufriss des Finanzierungsgefüges).