Kontrolle des Geschäfte eines Instituts durch die Aufsichtsbehörde mit dem Ziel, die Einhaltung der vorgeschriebenen Bestimmungen über das Risikom-Management zu überwachen; nach Base/-//vorgeschrieben. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in bestimmten Verdachtsfällen zu einer Vor-Ort-Prüfung befugt und nimmt diese Berechtigung auch selbst oder durch von ihr beauftragte Wirtschaftsprüfer wahr.
- Siehe Zwölf-Felder-Risikomatrix.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 67, S. 74 f. (Ergebnisse der Risikoklassifizierung), S. 113 (die BaFin kann festlegen, welche Prüfungsgegenstände bei der Jahresabschlussprüfung besonders zu berücksichtigen sind) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.