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Vorgeschichte, komplexe finanztechnische

Bedeutung des Finanzbegriffs

Begriff aus dem Prospektrecht der EU; angesprochen sind damit Emittenten, die dem Anleger eine klare Transparenz ihrer geschäftlichen Lage verunmöglichen.

- Siehe Prospekt-Rechtssetzung der EU.

- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 33 f. (Erläuterung der bezüglichen Verordnung der EU vom März 2007):

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