Im Zuge von Basel-ll die Möglichkeit, dass nachgeordnete Kreditinstitute einer Bankengruppe unter bestimmten Voraussetzungen von den Mindestkapitalanforderungen freigestellt werden können. -Siehe Eigenkapital, Eigenkapitalquote, aufsichtsrechtliche.
- Vgl. Monatbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 74 (Erläuterung der Waiver-Vorschriften nach § 2a KWG).