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Wandergewerbegeld (itinerant trade tax):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Eine früher vom Ertrag aus dem Gewerbetrieb im Umherziehen (in der Regel zusätzlich zur Gewerbesteuer) zu entrichtende Abgabe. Ihr Zweck war, den Hausierhandel zum Schütze ansässiger (Handels)Betriebe einzuschränken.

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