Als Zahlungsmittel gilt im gesellschaftlichen Tauschverkehr ein Handelsgut (wie Vieh, Pelze, Felle oder metallene Geräte). Diese Form ist kennzeichnend für wenig entwickelte Gesellschaften oder für moderne Volkswirtschaften mit hoher Inflation.
- Gemünztes, durch Prägestempel staatlich beglaubigtes Edelmetall zählt nicht zum Warengeld.
- Siehe Bargeld, Geldbasis, Geldmenge, Goldwährung, Kompensation, Kurantmünze, Papiergeld, reines, Währung, Urukagina-Regel, Zigarettenwährung.