* Die Zahlung an das Versorgungs-unternehmen für die Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen eines Liefervertrags.
* Eine frühere Abgabe auf die gewerbliche Nutzung von Gewässern durch jederart Wassermaschinen (Mühlen, Hämmer), berechnet in der Regel nach der Breite der Räder (Beschaufelungs-Kapazität). -Siehe Brunnengeld, Mühlengeld.