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Wertpapierdienstleistungs-Unternehmen (I

Bedeutung des Finanzbegriffs

Darunter verstehen die Aufsichtsbehörden Firmen mit einem oder mehreren der folgenden Geschäftsbereichen:

* das Finanzkommissionsgeschäft: die Anschaffung und Verausserung von Wertpapieren oder Derivaten im eigenen Namen für fremde Rechnung,

* den Eigenhandel für andere: die Anschaffung und Verausserung von Wertpapieren oder Derivaten im Wege des Eigenhandels für andere,

* die Abschlussvermittlung: die Anschaffung und Verausserung von Wertpapieren oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechung,

* die Anlage-Vermittlung: die Vermittlung oder der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und Verausserung von Wertpapieren oder Derivaten; seit 2006 gehört auch die Anlagebratungöazu,

* das Emissions-Übernahmegeschäft: die Übernahme von Wertpapieren oder Derivaten für eigenes Risiko zur Plazierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien und

* die Finanzportfolioverwaltung: die Verwaltung einzelner in Wertpapieren oder Derivaten angelegter Vermögen für andere mit einem Entscheidungsspielraum.

- Unternehmen mit diesen Geschäftsbereichen bedürfen einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, deren besonderen Überwachung sie auch unterliegen.

- Siehe Arranger, Prüfung, mangelfreie.

- Vgl. § 2, Abs. 3 WpHG sowie Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 10 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 109 (Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung), S. 120 f.

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