In Deutschland aufsichtsrechtliche Pflicht, bei Zeichnung und anteilsmässiger Zuweisung von Wertpapieren die Privatkunden über das Zuteilungsverfahren allgemein und über die Zuteilung bei allfälliger Überzeichnung im besonderen zu informieren.
- Die näheren Umstände dieser Pflicht regelt durch entsprechende Richtlinien die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche auch die Einhaltung der Vorschriften überwacht.
- Siehe Mehrzuteilungs-Option, Nochgeschäft, Repartierung, Überzeichnung, Zeichnungsfrist.