* Allgemein eine öffentliche Beihilfe zur Bestreitung der Ausgaben für Wohnraum, als Mietzuschuss (an den Mieter) oder als Lastenzuschuss (an den Vermieter) bezahlt.
* Zusätzlich zum Gehalt (vor allem der öffentlich Bediensteten) bezahltes Entgelt, früher im allgemeinen aufgrund der Teuerungsunterschiede nach Ortsklassen gestaffelt (Ortszuschlag).
* Umgangssprachliche (juristisch nicht richtige) Bezeichnung für das Hausgeld.
- Siehe Real Estate Investment Trust, Wohneigentum, Zwei-Säulen-Prinzip.
- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 72, S. 77 (Wohngeld-Zahlungen in Deutschland in den letzten Jahren).