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Wohngeld (housing subsidy):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Allgemein eine öffentliche Beihilfe zur Bestreitung der Ausgaben für Wohnraum, als Mietzuschuss (an den Mieter) oder als Lastenzuschuss (an den Vermieter) bezahlt.

* Zusätzlich zum Gehalt (vor allem der öffentlich Bediensteten) bezahltes Entgelt, früher im allgemeinen aufgrund der Teuerungsunterschiede nach Ortsklassen gestaffelt (Ortszuschlag).

* Umgangssprachliche (juristisch nicht richtige) Bezeichnung für das Hausgeld.

- Siehe Real Estate Investment Trust, Wohneigentum, Zwei-Säulen-Prinzip.

- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 72, S. 77 (Wohngeld-Zahlungen in Deutschland in den letzten Jahren).

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