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Zahlungsmittel (means of payment):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Das in einem Gebiet (Staat, Wirtschaftsraum) durch Gesetz eingeführte und durch die Zentralbank gesicherte Geld; die Währung.

* Oberbegriff, der nach der Statistik der Deutschen Bundesbank umschliesst

* Bargeld (Noten und Münzen)

* Sichteinlagen in heimischer Währung,

* Sichteinlagen in Fremdwährung und

* Aufladungswert in E-Ge/c/-Systemen.

- Siehe Actus-purus Grundsatz, Annahmezwang, Bargeld, Geldbasis, Geldmenge, Geldzeichen, Goldwährung, Handschein, Kurantmünze, Papiergeld, reines, Parallelwährung, Währung, Warengeld, Zigarettenwährung.

- Vgl. den Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.

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