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Zehnt(geld) (tenth part duty):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Alte Abgabe, ursprünglich in Naturalien, später in Bargeld, an den Landesherrn bzw. an den zur Erhebung dieser Steuer (des Zehnten) Berechtigten.

- Siehe Kopfzins, Übersatz, Wucher, Zins.

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