* Allgemein der Kauf eines neu herausgegebenen Wertpapiers innert der angekündigten Zeichnungsfrist.
* Verpflichtung eines Anlegers gegenüber seiner Bank, neu aufgelegte Wertpapiere gegen einen bestimmten Betrag zu übernehmen. Die Einzelheiten (Zeichnungsfrist, Verzinsung, Bezugskurs, Emissionsvolumen) sind in den sogenannten Zeichnungsbedingungen festgelegt.
- Die Zeichnung eines Wertpapiers ist somit vom Kauf per Börsenauftrag zu unterscheiden.
- Siehe Auftragsverzögerung, Majorisierung, Mehrzuteilungs-Option, Überzeichnung, Wertpapierzutei-lungs-lnformation.