Einrichtung für die Verwahrung von Wertpapieren, die es ermöglicht, Wertpapiertransaktionen stückelos, d. h. durch reine Buchungen, abzuwickeln.
- Effektive Wertpapiere können durch die Wertpapierver-wahrstelle sicher gelagert werden oder sind dematerialisiert (d. h., sie existieren nur in elektronischer Form). Neben der Verwahrung kann eine Wertpapierverwahrstelle auch Abstimmungs-, Verrechnungs
- und Zahlungsabwicklungsaufgaben wahrnehmen.
- Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgesetz, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Verwahrstelle, Zwischenverwahrung. -Vgl. Monatbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2004, S. 36 f. (lOSCO-Empfehlungen).