In einem Währungsgebiet gesetzlich errichtete Institution -D mit dem alleinigen Recht zur Ausgabe von Banknoten (Zahlungsmittelversorgung; in der Regel entfallen um die 60 Prozent der Gesamtkosten einer Zentralbank auf dieses Geschäftsfeld),
* die gleichzeitig auch Träger der Geldpolitik des entsprechenden Gebietes ist (Zahlungsmittelregulierung; diese Aufgaben verursachen bei der EZB etwa 10 Prozent der Kosten) und die in der Regel
* auch wissenschaftliche Beratung für Öffentlichkeit allgemein und für die Träger der Wirtschaftspolitik im besonderen leistet; hier hat die Zentralbank den Banken und ihren Verbänden die geschäftspolitische Objektivität voraus, den Ministerien die politische Neutralität und den wissenschaftlichen Instituten die Marktnähe.
- Die Zentralbank steht somit im Mittelpunkt (im Zentrum) des monetären Ablaufgeschehens in einer modernen Tauschwirtschaft. Sie ist folglich ihr weitest reichendes Funktionsglied; denn die Ordnung des gesellschaftlichen (nicht nur des wirtschaftlichen!) Lebens gesamthaft beruht auf der Bewahrung der Masstabeigenschaft des Geldes.
- Siehe Aktivismus, zentralbankpolitischer, Banking-Theorie, Geld, privates, Geldeigentumsrecht, Geldheimat, Geldpolitik, Geldpolitik, vorausschauende, Inflation, Institution, Nominalwertprinzip, Signalwirkung, Währungsbank, Zentralbankgeld, Zinsglät-tung.