In Deutschland in Zusammenhang mit Altersvorsorge-Verträgen die Pflicht entsprechender Anbieter, sich gemäss dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen eine besondere Erlaubnis für diesen Geschäftszweig einzuholen.
- Siehe Altersvermögensgesetz, Altersvorsorgeverträge, Nominalwertgarantie, Pensionsfonds, Pensionsfonds-Richtlinie.
- Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 78 f. (mit Tabelle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.