Eine staatliche Behörde setzt den Zinssatz allgemein oder auf bestimmten Teilmärkten fest mit dem Ziel, dass Leihkapital vorab den erwünschten Zwecken (etwa: Aufbau einer Rüstungsindustrie; Bau von Militäranlagen oder Prachtbauten) zugeführt wird.
- Siehe Zinssubvention.