In der Lebensversicherung angewandtes, von den Aufsichtsbehörden gerügtes Verfahren, bei dem Verträge mit niedrigerem Rechnungszins eine gesamthaft höhere Totalverzinsung erhalten als Verträge mit hohem Rechnungszins.
- Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 77.