-

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Zinsswap (interest swap):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Vertrag, bei welchem zwei Parteien den Austausch regelmä-ssiger Zinszahlungen für einen im voraus festgelegten Zeitraum vereinbaren. In der Regel beziehen sich die Verträge auf den Tausch von

* festem (langfristigen) Zinssatz für einen Kapitalbetrag gegen

* variablen (kurzfristigen) Zinssatz für denselben Nominalwert und werden ausserbörslich gehandelt.

- In Deutschland darf die mit der Verwaltung der Bundesschuld betraute Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur derzeit jährlich Zinsswap in Umfang von 80 Mrd Euro einsetzen; hauptsächlich mit dem Ziel, die durchschnittliche Restlaufzeit ausstehender Bundesanleihen zu verkürzen. Dies bedeutet praktisch eine Verschiebung der Staatsschulden zu kurzfristigen Titeln, was die Gefahr eines Widerstreits zwischen geldpolitischen und fiskalpolitischen Interessen in sich birgt.

- Siehe Contingent Swap, Laufzeitprämie, Staatsschuld, Verschuldungsquote, öffentliche, Währungs-Swap, Zinsswap.

- Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 49, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2006, S. 56 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2006, S. 43 (bündige Darstellung).

Kategorie