Die Annahme von Geldbeträgen, wenn der überwiegende Teil der Einleger einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihnen aus diesen Einzahlungen Darlehn gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. In Deutschland sind solche Institute aufsichtsrechtlich verboten, mit alleiniger Ausnahme der Bausparkassen.