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Zweigstellenänderung (change of branches

Bedeutung des Finanzbegriffs

Ein Finanzinstitut im Deutschland muss die Errichtung, Verlegung oder Schliessung einer Zweigstelle der Aufsichtsbehörde anzeigen; siehe § 24, Abs. 1a, * 3 KWG.

- Siehe Auslagerung.

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