Erneutes Angebot zum Kauf einer bereits an der Börse zugelassenen Aktie. In der Regel werden dabei Aktienbestände aus dem Besitz von Grossaktionären oder sonstigen Festbesitzern (Familien) umplaziert.
- Manchmal dient die Zweitplazierung allerdings auch einer Umgehung der in Deutschland bestehenden gesetzlichen Vorschrift, wonach Aktien (bei der Erstplazierung) nicht unter ihrem Nennwert ausgegeben werden dürfen.
- Siehe Agiotage, Begebung, Emissionskurs, Konzertzeichner, Kotierung, Material, flottantes, Secondary Offering.